Subsidiaritätsklausel

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.


👁 Siehe auch: Kfz-Versicherung,
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung,














Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärhaftung -.-.-.- Kategorien: Versicherung AllgemeinBIMPIM