Beitragszahlweise
Der Versicherungsbeitrag ist i.d.R. ein Jahresbeitrag, bemißt sich also für die Dauer eines Jahres. Ausnahmen stellen unterjährige Versicherungen dar, wie die Reiseversicherung, Tagesunfallversicherung und weitere.
Die Zahlweise des Beitrages kann der Versicherungsnehmer frei wählen. Mögliche Zahlweisen, sofern keine Mindestbeiträge unterschritten werden, sind die monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlweise.
⚠️ Bei einer unterjährigen Zahlweise werden Ratenzuschläge erhoben. Diese betragen durchschnittlich zwischen 3 und 8,5 %! Einige Versicherer unterbreiten dem VN bei einer unterjährigen Zahlung von vornherein teurere Versicherungsangebote.
Empfehlung: Jährlich zu zahlen spart viel ein. Besonders in der Kfz Haftpflicht und Kaskoversicherung rechnet sich das.
👁 Siehe auch: Versicherungsrabatte
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