Unfallversicherung private, Definition Unfall
Version vom 23. Juli 2020, 06:52 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Nur dann, wenn alle Punkte zutreffen, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
👁 Siehe auch: Insektenstich
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.