Unfallversicherung private, Definition Unfall
Version vom 25. Mai 2018, 07:01 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Nur dann, wenn alle Punkte zutreffen, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
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