Pflegezusatzversicherung private, Pflege-Bahr
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Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Um die staatliche Förderung zu erhalten, sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- das 18. Lebensjahr ist vollendet
- es besteht eine private oder gesetzliche Pflegeversicherung
- mindestens 10 Euro werden monatlich in die private Pflegezusatzversicherung einbezahlt
- es werden keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen oder wurden bezogen
Bedingungen für förderfähige Pflegezusatzversicherungen
- Abschluss des Vertrages zu brancheneinheitlichen Bedingungen. D.h. ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse
- Beschränkung der Abschlusskosten auf max. 2 Monatsbeiträge und Verwaltungskosten bis max. 10 % der Bruttoprämie
- Pflegetagegeld
- für alle Pflegegrade, inkl. Pflegegrad 0 für Demenz
- im Pflegegrad V von mind. 600 Euro
- Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überschritten werden
- keine Sachleistungen möglich, nur Geldzahlung
- Fälligkeit ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch zuständigen Pflegeversicherer
- max. Wartezeit von 5 Jahren; keine Wartezeit für Kinder, deren Eltern die Kindernachversicherung beantragt haben
- Verzicht des Versicherers auf ordentliches Kündigungsrecht
- Recht des Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit den Vertrag rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhen zu lassen
Leistungsumfang der Pflege-Bahr-Versicherung
Das vereinbarte Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das Pflegegeld wird je nach Pflegegrad ausbezahlt. Dieses ist mit einem Prozentsatz und einem fixen Betrag festgelegt.
Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Prozent | 10 % | 20 % | 30 % | 40 % | 100 % |
monatliches Pflegegeld | 60 Euro | 120 Euro | 180 Euro | 240 Euro | 600 Euro |
Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung
Abschluss des Vertrages mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt
keine Gesundheitsprüfung erforderlich
keine Altersbeschränkung nach oben
Antrag auf Abschluss des Vertrages darf vom Versicherer nicht abgelehnt werden
Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht möglich
Fortführung der Pflege-Bahr-Versicherung bei Umzug ins europäische Ausland, wenn die Pflegepflichtversicherung weiterhin besteht
Umstellung auf Anwartschaftsversicherung möglich bei Umzug außerhalb der EU und Europa. Oder Beendigung bei Wegzug aus Deutschland.
Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter und den vereinbarten Leistungen
Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung
Zulage nur für förderfähige Pflegetagegeldversicherungen
Inanspruchnahme der Leistung erst nach dem Ende der Wartezeit von 5 Jahren möglich.
Beitragspflicht auch während der Leistungserbringung, keine Beitragsfreistellung im Leistungsfall
keine frei Wahl der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden möglich; richtet sich nach den Vorgaben des Versicherers
eingeschränkter Leistungsumfang in den Pflegegraden im Vergleich zu ungeförderten Tarifen
Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre, Kündigung zum Ende der Mindestvertragsdauer mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist