Innovationsklausel, updateklausel
Version vom 2. September 2017, 07:07 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge)
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote.
Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
👁 Siehe auch: Best Leistungsgarantie
👁 Siehe auch: Vorsorgeversicherung
Schlagwort: vorteilhafte Vertragsklausel
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