Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren
Version vom 27. Oktober 2016, 08:20 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren<br /> Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versich…“)
Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände bei nachfolgenden Ereignissen ab.
Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in einer Hausratversicherung. Wir haben diese Bereiche herausgestellt.
- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion,
- Kurzschluss,
- Überspannung,
- Sturm,
- Überschwemmung,
- Hagel,
- Erdbeben,
- Böswilligkeit von Dritten,
- Vandalismus,
- Herunterfallen,
- Bruchschäden,
- An- u. Zusammenstoßen,
- Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
- unsachgemäße Handhabung,
- Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
- Abhandenkommen durch Diebstahl,
- Abhandenkommen durch Raub,
- Transportmittelunfall
Schlagwort: