Pferdelebensversicherung
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Pferdelebensversicherung leistet bei Verlust und oder der Nutzungseinschränkung des Pferdes.
Das Pferd, ist Partner beim Sport und auch im Arbeitsleben. Ein Unfall oder Krankheiten kann zur Unbrauchbarkeit des Pferdes führen. Hinzu kommt der finanzielle Verlust. Gegen dieses Risiko hilft die Pferdelebensversicherung. Die Pferdelebensversicherung ist besonders sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer wirtschaftlich von dem Tier abhängig sind.
- Pferdelebensversicherung, versicherbare Pferde
- Gesunde Pferde können ab dem 7. Lebenstag versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit eines Pferdes beträgt i.d.R. maximal 15 Jahre.
- ⚠️ Ausnahmen: In der Pferdelebensversicherung sind Pferde ausgeschlossen, deren Standort außerhalb von Deutschland liegt. Ebenso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind aktive Rennpferde. Der Grund hierfür ist, das ein erhöhtes Risiko besteht und diese nur auf vorherige Anfrage beim Versicherer ggf. versicherbar sind.
- Vertragslaufzeit, Beendigung, Kündigung des Vertrages
- Die Vertragslaufzeit beträgt 1, 3 oder 10 Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann bei einer Beitragserhöhung seitens des Versicherungsnehmers außerordentlich gekündigt werden. Ist der Schadenfall eingetreten endet der Vertrag automatisch. Wird das Pferd verkauft, reicht eine Nachricht an den Versicherer, der Vertrag wird dann beendet. Außerdem gibt es die ordentliche Kündigungsmöglichkeit, hier ist der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten, zum Ende des Versicherungsjahres kündbar.
Zu empfehlen ist eine Laufzeit von 3 oder auch 10 Jahren. Der 10-Jahresvertrag kann nach 3 Jahren gekündigt werden! Sie sichern sich aber einen entsprechend hohen Rabatt. |
- Leistungen der Pferdelebensversicherung
- Leistung bei Tod bei Transportunfällen,
- Leistung bei Tod oder Nottötung nach Krankheit,
- Diebstahl,
- Abschlachten,
- Brand,
- Blitzschlag,
- Unbrauchbarkeit beim Reiten und Fahren durch Unfall,
- Unbrauchbarkeit beim Reiten und Fahren durch Krankheit,
- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit,
- Wolfsriss
- Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe
- Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.
- Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung sollte dem tatsächlichen Wert des Pferdes entsprechen. Die Versicherungssumme ist weiterhin abhängig vom
- Alter des Pferdes,
- Abstammung des Pferdes,
- Ausbildung des Pferdes,
- Erfolge des Pferdes.
- ⚠️ Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.
- Beitragsnachlässe Pferdelebensversicherung
- Beitragsnachnachlässe für Fohlen und Jungtiere sind üblich.
- Wartezeiten
- Unfälle sind sofort versichert, keine Wartezeiten.
- für nicht benannte Erkrankungen: keine, 1 Woche, bestimmte Erkrankungen: 3 oder 6 Monate
- Dummkoller,
- ansteckende Blutarmut,
- Borna,
- Hufkrebs,
- Dämpfigkeit,
- chronische Bronchitis,
- periodische Augenentzündung,
- Knochenweiche,
- Tuberkulose,
- chronische Lahmheit,
- Skletterkrankungen
- Hufrollenerkrankung,
- Gleichbeinlahmheit,
- Schale und Spat,
- Sehnenstelzfuß
- Ataxie durch jede Ursache.
- nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer auch unterschiedlich.
- Ausschlüsse
- Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,
- Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden
- Schönheitsfehler;
- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.
- örtlicher Geltungsbereich
- Der örtliche Geltungsbereich ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt. Einige Tarife/Versicherer begrenzen den Schutz auf Deutschland, andere auf Westeuropa.
- Anzeigepflichten
- Jede Störung im Befinden des Pferdes, die es erforderlich macht einen Tierarzt aufzusuchen und sonstige Anzeichen von Erkrankungen, Unfälle, Verdacht auf Seuchen, Seuche, Abhandenkommen und der Tod des Pferdes müssen dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden.
- Anbieter
- Es gibt nur wenige Pferdelebensversicherung Anbieter, Allianz, GHV Darmstadt, R+V Pferdelebensversicherung und Uelzener Pferdelebensversicherung, die eine Pferdelebensversicherung, zu unterschiedlichen Bedingungen und Tarifleistungen, anbieten. Hierzu stellt die Allianz, R+V und die Uelzener jeweils 3 Tarifvarianten zur Verfügung, die GHV mit einem "Grund/Basistarif". Hier besteht die Möglichkeit mit Ergänzungsmöglichkeiten/Zusatzbausteinen den Schutz aufzubessern. Grundsätzlich sind alle Pferde versicherbar.
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Anmerkungen
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