Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer
In den folgenden Fällen ist der Rechtsschutzversicherer berechtigt Leistungen abzulehnen:
- Erstbeitrag wurde nicht gezahlt
- Folgebeitrag wurde nicht gezahlt
- der Tatbestand erfüllt die Vorsätzlichkeit
- es liegt Mutwilligkeit vor oder es besteht keine Aussicht auf Erfolg
Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Deckung ab, kann durch eine sog. Deckungsklage des Versicherungsnehmers ein Schiedsgutachterverfahren oder ein Stichentscheid herbeigeführt werden.
👁 Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage
Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren
Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid
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Schlagwort: Schiedsgutachten
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