Spartentrennung
Version vom 29. Mai 2017, 07:11 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Lebens-, Kranken- und Kreditversicherung dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur in rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden. Die deutsche Versicherungsaufsicht läßt eine Spartenkombination mit diesen Versicherungen nicht zu. Rechtsschutzversicherungen können seit 1990 auch von Kompositversicherern angeboten werden, wenn bei Schadenfällen ein rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung übernimmt.
Quelle: GDV
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Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz
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