Schmerzensgeld
Version vom 17. April 2017, 09:03 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
BGB § 253 Abs. 2 : "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."
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👁 Siehe auch: Vermögensschaden echter und unechter
👁 Siehe auch: Sachschaden
👁 Siehe auch: Personenschaden
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Schlagwort: Schmerzensgeld, Schmerzensgeldhöhe, Schmerzensgeldzahlung, Schmerzensgeldanspruch, immaterialer Schaden