Schmerzensgeld

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

BGB § 253 Abs. 2 : "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."

Über tatsächlich gezahlte Schmerzensgelder informieren Sie sich auf der Ratgeberseite Schmerzensgeldtabelle.

👁 Siehe auch: Vermögensschaden echter und unechter
👁 Siehe auch: Sachschaden
👁 Siehe auch: Personenschaden

Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen

Schlagwort: Schmerzensgeld, Schmerzensgeldhöhe, Schmerzensgeldzahlung, Schmerzensgeldanspruch, immaterialer Schaden