Altersvorsorge
Die Altersvorsorge unterteilt sich in die private AltersvorsorgeFetter Text, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Altersvorsorge auf.
Die gesetzliche Altersvorsorge stellt mittlerweile nur noch eine Grundabsicherung dar und wird nach dem sog. Umlageverfahren finanziert. D.h. die Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt zur Zahlung der Renten der heutigen Rentner verwendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbständige sowie weitere besondere Personengruppen.
Die private Altersvorsorge wird nach dem sog. Kapitaldeckungsverfahren finanziert. D.h. die Bildung des Kapitals erfolgt individuell und kann von der Höhe nach frei bestimmt werden. Zudem kann jeder frei entscheiden, ob überhaupt und in welcher Höhe eine zusätzliche Absicherung erfolgt. Aufgrund von staatlichen Förderungen durch den Staat sind attraktive und meist lohnende Anreize geschaffen worden. Eine Verpflichtung zum Abschluss von staatlich geförderten Zusatzversicherungen für die Altersvorsorge bestehen derzeit nicht.
Die zusätzliche Absicherung über den Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus unterteilt sich in die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge.
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein bedeutender Teil des Alterssicherungssystems und beruht auf der freiwilligen Absicherung der Arbeiter durch Hilfs- und Unterstützungskassen seit Mitte des 19. Jahrhunderts.
Mit der Gesetzesänderung zum Januar 2002 besteht das grundsätzliche Recht für jeden Arbeitnehmer, dass ein Teil des Lohns bzw. des Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanzielle beteiligt.
Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bauen sich mittlerweile eine Betriebsrente durch die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge bei ihrem aktuellen Arbeitgeber auf.
Viele Branchen haben sich in Zusammenarbeit mit den Tarifparteien dazu entschlossen die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag zu regeln. Somit haben die Arbeitnehmer die Option, dass diese einen Teil ihres tarifvertraglichen Lohns bzw. Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Oftmals sieht der Tarifvertrag eine finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber vor.
Durch die Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber stellt die betriebliche Altersvorsorge ein bedeutendes personalwirtschaftliches Instrument dar. Die Gewinnung und langfristige Bindung von qualifizierten Arbeitnehmern ist für den Arbeitgeber ein wichtiger Punkt. Zusätzlich können die Arbeitgeber die Lohnnebenkosten senken und steuerliche Vorteile für ihr Unternehmen nutzen.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung
- einfache Handhabung – der Arbeitgeber wählt den Versicherer aus und kümmert sich um die Formalitäten
- gutes Preis- und-Leistungsverhältnis – die Abschluss- und Verwaltungskosten wird auf eine größere Personengruppe verteilt „Gruppentarif“
- Arbeitgeber beteiligen sich oftmals finanziell an der Entgeltumwandlung
- die Leistungen der tarifvertraglichen Modelle sind speziell auf die jeweiligen Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppen abgestimmt
- der Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge wird durch Steuerersparnisse bzw. Zulagen staatlich gefördert
Arten der betrieblichen Altersvorsorge – Durchführungswege
Die betriebliche Altersvorsorge wird aufgrund der verschiedenen Durchführungswege in fünf Bereiche unterteilt.
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionszusage
Unterscheidungskriterien der Durchführungswege
Direktzusage | Unterstützungskasse | Direktversicherung | Pensionskasse | Pensionsfonds | |
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direkter Rechtsanspruch gegen Versorgungsträger | kein Versorgungsträger vorhanden | nein | ja | ja | ja |
staatliche Riesterförderung | nein | nein | ja | ja | ja |
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers mit eigener Beitragszahlung beim Arbeitgeberwechsel | nein | nein | ja | ja | ja |
garantierte Mindestverzinsung der eingezahlten Beiträge | nein | nein | ja | ja | nein |
Anlagenbeschränkungen | nein | nein | ja | ja | wenige |
Beaufsichtigung durch das BaFin | nein | nein | ja | ja | ja |
Insolvenzschutz | ja | ja | unter bestimmten Voraussetzungen | nein | ja |
Private Altersvorsorge
Die Form der privaten Altersvorsorge für den Einzelnen hängt meist von den persönlichen Lebenszielen und Bedürfnissen ab. So kann im wesentlichen wie nachfolgend unterteilt werden.
- Private Kapitalversicherung
- Private Rentenversicherung
- Banksparpläne
- Fondssparpläne
- Rentenpapiere
- Aktien
- Aktienfonds
- Wohneigentum
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