Nettotarif: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine einheitliche und rechtsverbindliche Definition für Nettotarife existiert derzeit nicht. Das BaFin definiert Nettotarife als „abschlusskostenfreie Tarife".
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Version vom 23. März 2017, 11:18 Uhr

Bei einem sog. Nettotarif handelt es sich um einen Tarif, dessen Prämie keine Anteil an Provision für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthält. Für die Vermittlung des Versicherungsvertrages trifft des Versicherungsnehmer eine separate Honorarvereinbarung mit dem Versicherungsvermittler und verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Honorars direkt an den Vermittler. Somit bestehen, rein rechtlich betrachtet, zwei voneinander unabhängige Verträge; die Honorarvereinbarung sowie der Versicherungsvertrag.

Eine einheitliche und rechtsverbindliche Definition für Nettotarife existiert derzeit nicht. Das BaFin definiert Nettotarife als „abschlusskostenfreie Tarife".

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Schlagwort: Nettotarif, Nettotarife, Honorartarif, Honorartarife, Honorarberatung