Pflegepflichtversicherung private, auch für freiwillig gesetzlich Versicherte: Unterschied zwischen den Versionen

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Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich binnen 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie einen gleichwertigen privaten Versicherungsschutz nachweisen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherte haben die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Pflepflichtversicherung befreien zu lassen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht geschehen. Gegenüber der gesetzlichen Kasse ist hierüber ein Nachweis zu erbringen


Siehe auch Pflegeversicherung
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Schlagwort: Pflegeversicherung private<br />
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Version vom 19. März 2017, 14:49 Uhr

In der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherte haben die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Pflepflichtversicherung befreien zu lassen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht geschehen. Gegenüber der gesetzlichen Kasse ist hierüber ein Nachweis zu erbringen

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Schlagwort: Pflegeversicherung private