Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br />
* '''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br />
: und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br />
: und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br />
es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,<br />
: es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,<br />
und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br />
: und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br />


'''bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei'''. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.<br />
: '''bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei'''. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.<br />





Version vom 13. März 2017, 10:18 Uhr

Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.


  • Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005
und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,
es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,
und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,
bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005

der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,

sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012

der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,

sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


👁 Siehe auch: Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer


Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen