Verschuldensformen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 8: Zeile 8:
'''Bedingt vorsätzlich'''  handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.
'''Bedingt vorsätzlich'''  handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.


'''Vorsätzlich''' handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.
'''Vorsätzlich''' handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.<br />


Beim Vorsatz gibt nach dem Strafgesetzbuch (StGB), § 15, drei weitergehende Definitionen.
 
'''Beim Vorsatz''' gibt nach dem Strafgesetzbuch (StGB), § 15, drei weitergehende Definitionen.


* Absicht,<br />
* Absicht,<br />

Version vom 26. Februar 2017, 10:53 Uhr


Leicht Fahrlässig handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.

Bedingt vorsätzlich handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.

Vorsätzlich handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.


Beim Vorsatz gibt nach dem Strafgesetzbuch (StGB), § 15, drei weitergehende Definitionen.

  • Absicht,
  • unmittelbarer Vorsatz und
  • bedingter Vorsatz





Schlagwort: Verschulden, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, bedingter Vorsatz, Vorsatz