Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:


'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''  
'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''  
Für jeden Kalendertag werden 13 €  gezahlt, maximal 210 € monatlich.<br />
Für jeden Kalendertag werden XXX13 €  gezahlt, maximal XXX210 € monatlich.<br />


'''Gesetzlich Krankenversicherte Frauen'''  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
'''Gesetzlich Krankenversicherte Frauen'''  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
   
   
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />

Version vom 3. Februar 2017, 15:28 Uhr


Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für jeden Kalendertag werden XXX13 € gezahlt, maximal XXX210 € monatlich.

Gesetzlich Krankenversicherte Frauen haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.

Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.

Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de


miniatur Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen

Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle