Unfallversicherung private, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Unfallversicherung private, Ausschlüsse<br />
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Die Ausschlüsse in der privaten Unfallversicherung werden in 3 Bereiche unterteilt:


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'''nicht versicherbare Personen'''
* Personen, die als geistig behindert oder psychotisch geltenden
* Personen, die als dauernd Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft sind
 
'''nicht versicherbare Ereignisse'''
* Unfälle aufgrund von vorsätzlichen Straftaten und/oder deren versuche
* Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen aufgrund von Trunkenheit, Schlaganfall, epileptischer Anfälle oder Krampfanfälle
* Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
* Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges
* Unfälle als Teilnehmer einer Fahrtveranstaltungen, deren Zweck die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ist, inklusive deren Übungsfahrten
* Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kernenergie
 
'''ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen'''
* Gesundheitsschädigungen aufgrund von Strahlen
* Gesundheitsschädigungen aufgrund von Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person
* Gesundheitsschädigungen durch Infektion, mit außer die Infektionsklausel ist vereinbart
* Gesundheitsschädigungen aufgrund der Einnahme von flüssigen oder festen Stoffen durch den Schlund
* Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen
* Bauch- oder Unterleibsbrüche
* Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
 
 
 
 
 
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Version vom 1. Februar 2017, 14:00 Uhr

Unfallversicherung private, Ausschlüsse

Die Ausschlüsse in der privaten Unfallversicherung werden in 3 Bereiche unterteilt:

nicht versicherbare Personen

  • Personen, die als geistig behindert oder psychotisch geltenden
  • Personen, die als dauernd Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft sind

nicht versicherbare Ereignisse

  • Unfälle aufgrund von vorsätzlichen Straftaten und/oder deren versuche
  • Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen aufgrund von Trunkenheit, Schlaganfall, epileptischer Anfälle oder Krampfanfälle
  • Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
  • Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges
  • Unfälle als Teilnehmer einer Fahrtveranstaltungen, deren Zweck die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ist, inklusive deren Übungsfahrten
  • Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kernenergie

ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen

  • Gesundheitsschädigungen aufgrund von Strahlen
  • Gesundheitsschädigungen aufgrund von Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person
  • Gesundheitsschädigungen durch Infektion, mit außer die Infektionsklausel ist vereinbart
  • Gesundheitsschädigungen aufgrund der Einnahme von flüssigen oder festen Stoffen durch den Schlund
  • Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen
  • Bauch- oder Unterleibsbrüche
  • Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen



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