Firmenrechtsschutzversicherung, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2023, 09:15 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bereits bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.
⚠️ Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreitigkeiten absichern.
Ausnahme, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenszahlung eine Kündigung auszuschliessen.
- Schadenersatzrechtsschutz - keine Wartezeiten. - Schadenbeispiel: Versicherungsnehmer klagt auf Schmerzensgeld.
- Disziplinar- u. Standesrechtsschutz - keine Wartezeiten. - Schadenbeispiel: Arzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot.
- Ordnungswidrigkeiterechtsschutz - keine Wartezeiten Versicherungsnehmer geht gegen Bußgeldverfahren vor.
- Strafrechtsschutz - keine Wartezeiten - Schadenbeispiel: Hauseigentümer wird von Fußgänger verklagt, der vor dem Haus gestürzt ist
- erweiterter Strafrechtsschutz - XXX Monate Wartezeiten
- Steuerrechtsschutz - XXX Monate Wartezeiten
- Verwaltungsrechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten. - Schadenbeispiel: Behördenstreitigkeit, wegen Maulkorbpflicht
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten. - Schadenbeispiel: Streitigkeiten über Miethöhe o. Räumungsprozessen
- Internetrechtsschutz - XX X Monate Wartezeiten
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