Reitbetrieb Betriebshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.<br> | Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.<br> | ||
'''Versicherte Personen''' sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.<br> | *'''Versicherte Personen''' sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.<br> | ||
Die '''Risiken''' als Eigentümer oder Besitzer, Mieter und Pächter sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Von Grundstücken und Gebäuden gehen eine Vielzahl von Gefahren aus. | *Die '''Risiken''' als Eigentümer oder Besitzer, Mieter und Pächter sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Von Grundstücken und Gebäuden gehen eine Vielzahl von Gefahren aus. | ||
Sind '''fremde Pferde''' in der Betreuung, Pflege oder Ausbildung (auch Pensionstiere), muß dies explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. | *Sind '''fremde Pferde''' in der Betreuung, Pflege oder Ausbildung (auch Pensionstiere), muß dies explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. | ||
Version vom 22. Februar 2023, 08:49 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
- Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.
- Die Risiken als Eigentümer oder Besitzer, Mieter und Pächter sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Von Grundstücken und Gebäuden gehen eine Vielzahl von Gefahren aus.
- Sind fremde Pferde in der Betreuung, Pflege oder Ausbildung (auch Pensionstiere), muß dies explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
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Winkelweg 2
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