Reitbetrieb Betriebshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.<br>
Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.<br>


'''Versicherte Personen''' sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.<br>
*'''Versicherte Personen''' sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.<br>


Die '''Risiken''' als Eigentümer oder Besitzer, Mieter und Pächter sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Von Grundstücken und Gebäuden gehen eine Vielzahl von Gefahren aus.
*Die '''Risiken''' als Eigentümer oder Besitzer, Mieter und Pächter sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Von Grundstücken und Gebäuden gehen eine Vielzahl von Gefahren aus.


Sind '''fremde Pferde''' in der Betreuung, Pflege oder Ausbildung (auch Pensionstiere), muß dies explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
*Sind '''fremde Pferde''' in der Betreuung, Pflege oder Ausbildung (auch Pensionstiere), muß dies explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.


   
   

Version vom 22. Februar 2023, 08:49 Uhr

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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.

  • Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.
  • Die Risiken als Eigentümer oder Besitzer, Mieter und Pächter sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Von Grundstücken und Gebäuden gehen eine Vielzahl von Gefahren aus.
  • Sind fremde Pferde in der Betreuung, Pflege oder Ausbildung (auch Pensionstiere), muß dies explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.





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