Privathaftpflichtversicherung, Sonderausgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> | |||
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Beiträge zur Haftpflichtversicherungen können von den Einkünften abgezogen werden. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können Sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden. | Beiträge zur Haftpflichtversicherungen können von den Einkünften abgezogen werden. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können Sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden. |
Version vom 6. Februar 2023, 07:12 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Beiträge zur Haftpflichtversicherungen können von den Einkünften abgezogen werden. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können Sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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