Verschuldensformen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Leicht Fahrlässig'''
'''Leicht Fahrlässig''' handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).


Handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).
'''Grob fahrlässig''' handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.


'''Grob fahrlässig'''
'''Bedingt vorsätzlich''' handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.


Handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.
'''vorsätzlich''' handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.


'''Bedingt vorsätzlich'''


Handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.
Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobeFahrlässigkeit, bedingter Vorsatz, Vorsatz
 
''vorsätzlich''
handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.

Version vom 4. Oktober 2016, 11:50 Uhr

Verschuldensformen


Leicht Fahrlässig handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).

Grob fahrlässig handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.

Bedingt vorsätzlich handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.

vorsätzlich handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.


Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobeFahrlässigkeit, bedingter Vorsatz, Vorsatz