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Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:- Vereine<br />
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*'''Folgende Konzepte stehen zur Verfügung''':<br />
*'''Diese Konzepte stehen zur Verfügung''':<br />


:- Verkehrsrechtsschutzversicherung<br />
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*'''Schadensersatzrechtsschutz'''<br />
*'''Schadensersatzrechtsschutz'''<br />


In der Schadensersatzrechtsspruch ist ausschließlich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen versichert. Für die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen ist größtenteils die Haftpflichtversicherung zuständig. Beispiele für die Schadensersatzrechtsschutz sind bei einem Verkehrsunfall, bei der Falschberatung beim Aktienkauf, bei einem Sturz im Supermarkt, Forderung von Schmerzensgeld wegen Beleidigung
:In der Schadensersatzrechtsspruch ist ausschließlich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen versichert. Für die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen ist größtenteils die Haftpflichtversicherung zuständig. Beispiele für die Schadensersatzrechtsschutz sind bei einem Verkehrsunfall, bei der Falschberatung beim Aktienkauf, bei einem Sturz im Supermarkt, Forderung von Schmerzensgeld wegen Beleidigung




'''Arbeitsrechtsschutz'''
*'''Arbeitsrechtsschutz'''


In der Arbeitsrechtsschutz sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen. Beispiele hierzu sind: Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Versicherungsnehmers, fehlerhaft ausgestelltes Arbeitszeugnis, Nichtzahlung von Lohn oder Gehalt, Streitigkeiten wegen der Betriebsrentenzahlung.
In der Arbeitsrechtsschutz sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen. Beispiele hierzu sind: Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Versicherungsnehmers, fehlerhaft ausgestelltes Arbeitszeugnis, Nichtzahlung von Lohn oder Gehalt, Streitigkeiten wegen der Betriebsrentenzahlung.




'''Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht'''
*'''Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht'''


Bei der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sind Streitigkeiten aus Verträgen, aus gesetzlichen Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen abgedeckt.
:Bei der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sind Streitigkeiten aus Verträgen, aus gesetzlichen Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen abgedeckt.




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