Gegenstandsversicherung, versicherbare Sachen: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegenstände aus dem beruflichen Bereich sind i.d.R. Über die Inhalts-, Inventarversicherung besser versichert.<br />
Gegenstände aus dem beruflichen Bereich sind i.d.R. über die Inhalts-, Inventarversicherung besser versichert.<br />


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Version vom 24. Januar 2017, 17:54 Uhr

Gegenstandsversicherung, versicherbare Sachen

Gegenstände des persönlichen Bedarfs, einige Beispiele:

  • Handy,
  • TV,
  • Keyboard,
  • Klavier,
  • Musikgeräte aller Art,
  • Home Entertainment,
  • I Pad,
  • I Phone,
  • Fahrrad,
  • Sportgeräte,
  • Notebook,
  • usw.

Gegenstände aus dem beruflichen Bereich sind i.d.R. über die Inhalts-, Inventarversicherung besser versichert.

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