Bausparen, Nominalzins: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Nominalzins ist eine Messgröße, die den Geldgewinn, der durch die zeitlich befristete Überlassung von Geld entsteht, beziffert. Das Kürzel "p.a.", das hinter den Zinsangaben zu finden ist, bedeutet "per anno" und bedeutet, dass sich die Zinszahlung auf den Zeitraum von einem Jahr bezieht.
 
Beim '''Bausparvertrag''' wird zum einen ein '''fester Nominalzins für die Geldanlage in der Sparphase''' und zum anderen ein '''fester Nominalzins für das Darlehen''' vereinbart. Dabei beinhaltet der Nominalzins ausschließlich die Zinserträge auf die Sparleistungen beziehungsweise die reinen Kreditkosten (Zinssatz, der für das gewährte Darlehen erhoben wird).
 
Nebenkosten
 
 
Der Nominal Zins ist der Zins zum Nennwert, ohne weitere Nebenkosten und anderer Finanzkosten-Effekte, also der ungekürzte reale Ertrag in Prozent der überlassenen/aufgenommenen Summe.
 
Das Wort Nominal ist auf das lateinische „nomen“ was Namen oder zu dem Nennwert bedeutet zurückzuführen. Üblicherweise bezieht sich der Zins auf den Zeitraum von einem Jahr, was mit p.a. per anno ausgedrückt wird.
 
Durch die Einführung dieses Zinsbegriffs ist zunächst eine ortsunabhängige, vergleichbare Maßzahl entstanden, die den Ertrag aus der zeitlichen Überlassung von Geldvermögen (oder auch Sachkapital beschreibt. Dies gilt für Geldanlagen, bei denen keine Nebenkosten oder Kosten für die Bearbeitung in Zusammenhang mit der Kontoführung, oder dem Vertragsabschluss bestehen. Denn der Nominal Zins berücksichtigt solche Kosten nicht. Daher ermöglicht der Nominal Zinssatz bei Tagesgeldkonten und Festgeldkonten den Vergleich, ist aber dafür bei Krediten weniger geeignet.
 


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Version vom 24. Januar 2017, 09:33 Uhr

Bausparen, Nominalzins

Der Nominalzins ist eine Messgröße, die den Geldgewinn, der durch die zeitlich befristete Überlassung von Geld entsteht, beziffert. Das Kürzel "p.a.", das hinter den Zinsangaben zu finden ist, bedeutet "per anno" und bedeutet, dass sich die Zinszahlung auf den Zeitraum von einem Jahr bezieht.

Beim Bausparvertrag wird zum einen ein fester Nominalzins für die Geldanlage in der Sparphase und zum anderen ein fester Nominalzins für das Darlehen vereinbart. Dabei beinhaltet der Nominalzins ausschließlich die Zinserträge auf die Sparleistungen beziehungsweise die reinen Kreditkosten (Zinssatz, der für das gewährte Darlehen erhoben wird).

Nebenkosten


Der Nominal Zins ist der Zins zum Nennwert, ohne weitere Nebenkosten und anderer Finanzkosten-Effekte, also der ungekürzte reale Ertrag in Prozent der überlassenen/aufgenommenen Summe.

Das Wort Nominal ist auf das lateinische „nomen“ was Namen oder zu dem Nennwert bedeutet zurückzuführen. Üblicherweise bezieht sich der Zins auf den Zeitraum von einem Jahr, was mit p.a. per anno ausgedrückt wird.

Durch die Einführung dieses Zinsbegriffs ist zunächst eine ortsunabhängige, vergleichbare Maßzahl entstanden, die den Ertrag aus der zeitlichen Überlassung von Geldvermögen (oder auch Sachkapital beschreibt. Dies gilt für Geldanlagen, bei denen keine Nebenkosten oder Kosten für die Bearbeitung in Zusammenhang mit der Kontoführung, oder dem Vertragsabschluss bestehen. Denn der Nominal Zins berücksichtigt solche Kosten nicht. Daher ermöglicht der Nominal Zinssatz bei Tagesgeldkonten und Festgeldkonten den Vergleich, ist aber dafür bei Krediten weniger geeignet.


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