Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter: Unterschied zwischen den Versionen
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⚠️ Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.''' | ⚠️ Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko '''ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern'''.''' | ||
Version vom 8. April 2022, 11:02 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Gast- und Fremdreiterversicherung
Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten, werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet.
⚠️ Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.
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Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht