Sachmängelhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Käufer hat das Recht auf kostenfreie Nachbesserung. Dem Verkäufer steht das Recht zu, diese Nachbesserung selbst durchzuführen. Führt die Nachbesserung zu keinem Erfolg kann eine Kaufpreisminderung vereinbart werden oder der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />
Der Käufer hat das Recht auf kostenfreie Nachbesserung. Dem Verkäufer steht das Recht zu, diese Nachbesserung selbst durchzuführen. Führt die Nachbesserung zu keinem Erfolg kann eine Kaufpreisminderung vereinbart werden oder der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.<br />


  Die Sachmängelhaftung wird nicht durch eine Garantieleistung ersetzt sondern besteht nebenher.
  Die Sachmängelhaftung wird nicht durch eine Garantieleistung ersetzt, sondern besteht nebenher.


👁Siehe auch:  [[Garantieleistung    ]]<br />
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Version vom 17. Januar 2017, 08:56 Uhr

Sachmängelhaftung

Die Sachmängelhaftung ist in § 434 BGB geregelt. Es ist ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines Produktes zwischen einem Verkäufer/Händler und der Privatperson stattfindet, kann es keinen Haftungsausschluss geben. Ab der Übergabe haftet der Verkäufer mind. für ein Jahr.
Der Käufer hat das Recht auf kostenfreie Nachbesserung. Dem Verkäufer steht das Recht zu, diese Nachbesserung selbst durchzuführen. Führt die Nachbesserung zu keinem Erfolg kann eine Kaufpreisminderung vereinbart werden oder der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.

Die Sachmängelhaftung wird nicht durch eine Garantieleistung ersetzt, sondern besteht nebenher.

👁Siehe auch: Garantieleistung
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