Privatrechtsschutzversicherung, Baurechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bauherrenrechtsschutz, Baurechtsschutz, Bauherrenrechtsschutzversicherung
Bauherrenrechtsschutz, Baurechtsschutz, Bauherrenrechtsschutzversicherung, Bauversicherung, Bauversicherungen

Version vom 14. Dezember 2021, 10:15 Uhr

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Für den Bauherren ist die Baurechtsschutzversicherung / Bauherrenrechtsschutzversicherung mit eine der wichtigsten Policen. Beim Bau sind i.d.R. viele Firmen beteiligt. Differenzen, Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherren und Handwerksfirmen über die Güte und rechtzeitiger Ausführung der Arbeiten kommen regelmäßig vor.

Durch eine hohe Zahl der Bau-Beteiligten sind Abstimmungs-Fehler und Pfusch nicht zu vermeiden. Wird keine Einigung über Nachbesserung bzw. Schadenersatz erzielt, muß der Bauherr, um zu seinem Recht zu kommen, den Rechtsweg bestreiten.

In der Zeit, in der Kosten für Bau oder Umbau das Budget belasten, sind teure Streitigkeiten für das Projekt zu vermeiden oder eine bestehende Bauherrenrechtsschutzversicherung springt ein.


  • Bauherren Rechtsschutzversicherung / Leistungen
Die Bauherrenrechsschutzversicherung schützt den Bauherren und ermöglicht seine Interessen aktiv zu verfolgen. Der Rechtsschutz. greift bei Konflikten, die beim Kauf, Bau oder der Sanierung einer Immobilie immer wieder auftreten. Bei einem Rechtsstreit werden die folgenden Kosten übernommen:


- Anwaltskosten (gesetzliche Honorarhöhe),
- Gerichtskosten,
- Kosten von Sachverständigen und Gutachtern,
- Kosten für Gerichtsvollzieher,
- Zeugengeld,
- Reisekosten
- ggf. Aufwand der Gegenseite
- Mediationskosten (vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung)


  • Baurechtsschutz / Wartezeiten
Die Wartezeiten betragen in der Regel 3 Monate.


  • Vertragsdauer
Die Vertragsdauer bezieht sich auf die Bauzeit.


  • Beiträge


  • Schadenbeispiele



  • Anbieter der Baurechtsschutzversicherung
ARAG
ÖRAG


  • Unterschied zwischen Bauherrenrechtsschutzversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Die Haftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.

Beide Versicherungen ergänzen sich optimal. Sie sind auf der sicheren Seite.








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