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Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Private Pflegeversicherung''' <br />
* <span style="background:#EAECF0"> Private Pflegeversicherung''' <br />
:Wie auch bei der privaten Krankenversicherung: Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben. '''Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommt hier die gesetzliche wie auch die private Pflegeversicherung in Betracht'''::
:Wie auch bei der privaten Krankenversicherung: Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben. '''Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommt hier die gesetzliche wie auch die private Pflegeversicherung in Betracht'''::
:Pflichtversichert in der gesetzlichen Pflegeversicherung,<br />
:Pflichtversichert in der gesetzlichen Pflegeversicherung,<br />
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* '''KFZ / Motorrad - Haftpflichtversicherung''' nach Pflichtversicherungsgestz für Kraftfahrzeuge (PflVG) <br />
* <span style="background:#EAECF0"> KFZ / Motorrad - Haftpflichtversicherung (PflVG)''' <br />
:Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.  In den EU-Staaten ist das KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich, jedoch sind die  Höchstentschädigungssummen sehr unterschiedlich. Zum Ersatz des Schadens ist im Regelfall der Fahrer verpflichtet. Abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden die Schadensersatzpflicht greift, gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Grundsatz nicht. Auch ohne eigenes Verschulden haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Fahrzeuges. Gleiches gilt auch für Motorräder.
:Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.  In den EU-Staaten ist das KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich, jedoch sind die  Höchstentschädigungssummen sehr unterschiedlich. Zum Ersatz des Schadens ist im Regelfall der Fahrer verpflichtet. Abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden die Schadensersatzpflicht greift, gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Grundsatz nicht. Auch ohne eigenes Verschulden haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Fahrzeuges. Gleiches gilt auch für Motorräder.


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