Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 13: Zeile 13:
:- Blitzschlag.<br />
:- Blitzschlag.<br />
:- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional<br />
:- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional<br />


* '''Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe'''<br />
* '''Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe'''<br />


:Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.
:Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.


* '''Versicherungssumme'''<br />
* '''Versicherungssumme'''<br />
Zeile 28: Zeile 30:


⚠️  '''Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen,''' wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.
⚠️  '''Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen,''' wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.


* '''Beiträge zur Pferdelebensversicherung'''<br />
* '''Beiträge zur Pferdelebensversicherung'''<br />
: Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen möglich<br />
: Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen möglich<br />


* '''Wartezeiten'''<br />
* '''Wartezeiten'''<br />
Zeile 55: Zeile 59:
:- Ataxie durch jede Ursache.<br />
:- Ataxie durch jede Ursache.<br />
:- nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.<br />
:- nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.<br />


* '''Ausschlüsse'''<br />
* '''Ausschlüsse'''<br />
Zeile 62: Zeile 67:
:- Schönheitsfehler; <br />
:- Schönheitsfehler; <br />
:- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.<br />
:- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.<br />


* '''örtlicher Geltungsbereich'''<br />
* '''örtlicher Geltungsbereich'''<br />
Zeile 119: Zeile 125:




Schlagwort: Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
[[Category: Pferdeversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category: Pferdeversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]



Version vom 13. September 2021, 07:34 Uhr

  • Pferdelebensversicherung, versicherbare Pferde
Gesunde Pferde ab dem 4. Lebensmonat können versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit beträgt 11 Jahre.
  • Leistungen
- Leistung bei Tod bei Transportunfällen,
- Leistung bei Tod oder Nottötung nach Krankheit - optional
- Diebstahl,
- Abschlachten,
- Brand,
- Blitzschlag.
- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional


  • Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe
Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.


  • Versicherungssumme
Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung sollte dem tatsächlichen Wert des Pferdes entsprechen. Die Versicherungssumme ist weiterhin abhängig vom
- Alter des Pferdes
- Abstammung des Pferdes
- Ausbildung des Pferdes
- Erfolge des Pferdes

⚠️ Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.


  • Beiträge zur Pferdelebensversicherung
Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen möglich


  • Wartezeiten
- Unfälle sind sofort versichert, keine Wartezeiten
- Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Erkrankungen:
- Dummkoller,
- ansteckende Blutarmut,
- Borna,
- Hufkrebs,
- Dämpfigkeit,
- chronische Bronchitis,
- periodische Augenentzündung,
- Knochenweiche,
- Tuberkulose,
- chronische Lahmheit,
- Skletterkrankungen
- Hufrollenerkrankung,
- Gleichbeinlahmheit,
- Schale und Spat,
- Sehnenstelzfuß
- Ataxie durch jede Ursache.
- nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.


  • Ausschlüsse
- Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,
- Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden
- Schönheitsfehler;
- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.


  • örtlicher Geltungsbereich
Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz. Durch Beitragszuschlag aber versicherbar.



 Alle Einträge zur  Pferdeversicherung anzeigen                                                zur Hauptseite 



Bim pim v02.png






















Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht












.-.-.-.