Bauleistungsversicherung Bauwesenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse<br />
- Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse<br />


* '''Ermittlung der Versicherungssumme'''
* '''Ermittlung der Versicherungssumme, Faktoren die berücksichtigt werden'''
 
Folgende Faktoren werden berücksichtigt:<br />


- Baukosten<br />
- Baukosten<br />

Version vom 22. Juli 2021, 07:12 Uhr

Die Bauleistungsversicherung, auch / Bauwesenversicherung ist eine sog. Vollkaskoversicherung für Bauprojekte.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die finanzielle Absicherung von Schäden an gelagertem Baumaterial und bereits erbrachten Bauleistungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. ⚠️ Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer z.T. recht unterschiedlich.


  • Bauleistungsversicherung Vertragsdauer

Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf der Bauzeit, spätestens nach zwei Jahren. Mit Bezugsfertigkeit oder Gebrauchsabnahme endet die Versichererhaftung. Kommt es zu Verzögerungen der Bauarbeiten, teilen Sie dies der Versicherungsgesellschaft mit, so kann eine Verlängerung der Laufzeit vereinbart werden.


  • Bauleistungsversicherung Leistungsinhalte

- Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind
- Glasbruch der fest eingebauten Verglasung bis zur Objektfertigstellung
- Grundwasserschäden
- Aufschwimmen des Gebäudes
- Hochwasserschäden
- Austretendes Leitungswasser
- Elementarschäden, wie z.B. Sturm, Hagel, Starkregen
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der ausführenden Baufirmen
- auf der Baustelle lagernde Fertigteile
- Aufräumkosten im Schadensfall

  • Leistungsausschlüsse der Bauleistungsversicherung

- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen
- Leistungsmängel durch der am Bau beteiligten Firmen
- Diebstahl von Baumaterial auf dem Baugrundstück
- Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse

  • Ermittlung der Versicherungssumme, Faktoren die berücksichtigt werden

- Baukosten
- Grundstücks- und Erschließungskosten
- geschätzte Handwerkerrechnungen
- notwendige Baustoffe
- notwendige Fertigbauteile
- Kosten für Aussenanlagen, wie z.B. Zuwege und Wegbefestigungen
- vorgesehene Eigenleistungen

Keine Berücksichtigung finden:

- Kosten für die Gartenanlagen, wie z.B. Pflanzen und Sträucher
- Baunebenkosten, wie z.B. Honorare für Architekten, Baustatiker, Notare, usw.

  • Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.

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