.... . Häufig gestellte Fragen zur Waldhaftpflichtversicherung
- Besteht für den Waldeigentümer die gesetzliche Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ?
- Nein, es besteht hierzu keine Pflicht, ist aber mehr als ratsam.
- Welche Schäden übernimmt die Versicherung ?
- Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Eigenschäden sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.
- Welche Gesetze hat ein Waldeigentümer zu beachten ?
- Für den Waldbesitzer gilt es das Bundeswaldgesetz (BWaldG) und die spezifischen Landesgesetze (LWaldG) zu beachten.
- Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht ?
- Derjenige, der eine Gefahrenquelle unterhält oder schafft, ist dazu verpflichtet alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit Schäden verhindert werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktrechtliche Verhaltensweise zur Abwehr von Gefahrenquellen. Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht.
- Was sind waldtypische Gefahren ?
- Vorab, für waldtypische Gefahren im Waldbestand und den Waldwegen besteht keine Verkehrssicherungspflicht. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher immer rechnen. Dies sind Gefahren, die aus der Natur und/oder der bei ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung entstehen. Waldbesucher setzten sich bewusst dem allgemeinem Lebensrisiko aus, eine Haftung für den Waldbesitzer schliesst sich aus.
- Was sind atypische Waldgefahren ?
- Mit atypischen Gefahren muß der Waldbenutzer nicht rechnen. Diese entstehen nicht aus der Natur, sie sind vom Waldbesitzer (oder einem Dritten) geschaffen werden. Hierbei handelt es sich um Treppen, Geländer, Abrgrabungen, Schranken, Hochsitze, Brücken, Sitzbänke und dergleichen.
- Welche Verkehrssicherheitspflichten hat der Waldeigentümer / Waldbesitzer zu beachten ?
- Besondere Beachtung der Vorschriften gilt bei Waldkindergärten, Waldparkplätzen, Waldkletterparks und gleichgearteter Nutzung. Bei Waldbeständen die an Wegen, Straßen, Parkplätzen, Seen und weiteren zugänglichen Stellen angrenzen, bedarf es gleichfalls besonderer Aufmerksamkeit und entsprechender Vorkehrungen. Hierzu gehören u.a. regelmäßige Baumkontrollen und die entsprechend nötige Baumpflege. Hierüber sollte Protokoll (mit Fotos) geführt werden.
- Welche Folgen hat die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ?
- Liegt eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, entsteht ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch. Liegt ein Personenschaden vor, treten ggf. auch strafrechtliche Folgen ein.
- Was kostet eine Waldhaftpflichtversicherung ?
- Waldbesitzerhaftpflicht für 7500 qm Wald = 45,60 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht für 1 ha Wald = 47,60 Euro
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 6 ha Wald = 107,00 Euro
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 30 ha Wald = 122,00 Euro
- weitere Kombi-Beispiele bitte weiter unten einsehen
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- Die Waldbrandversicherung / Waldfeuerversicherung
- In 95% der Fälle entsteht ein Waldbrand nicht durch eine naturbedingte Ursache. Oftmals ist Unachtsamkeit für einen Waldbrand die Ursache. Wie z.B. ein Lagerfeuer, eine weggeworfene Zigarette. Die Waldbrandversicherung bietet dem Waldbesitzer einen finanziellen Ausgleich im Schadensfall.
- Schäden an Holzbeständen sind nicht versichert, wenn sie die durch Verschwelung zu Holzkohle (Meilerstätten) entstehen. Ebenso sind Schäden an Stümpfen (Stöcken) und an Bodendecke und Schäden durch Kriegsereignisse ausgeschlossen.
- Die Waldsturmversicherung
- Durch einen schweren Sturm kann ein Waldbestand teilweise beschädigt werden, sogar komplett zerstört werden. Die Folgen daraus sind, dass noch unreifes Holz vorzeitig genutzt werden muss. Zusätzlich ist die Wiederaufforstung zwingend erforderlich. Die Waldsturmversicherung deckt die entstehenden Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
- Gesetzliche landwirtschaftliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung Waldversicherung
- Ausnahmslos alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sind gem. § 5 SGB VII versicherungs- und beitragspflichtig in der BG. Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Unternehmen bis 0,25 ha landw. Nutzfläche oder Forstfläche (Klein- und Kleinstlandwirte) sich auf Antrag befreien zu lassen. Siehe Urteil: Az. L 10 U 2233/2014.
- Bewirtschafter einer Waldfläche laut der gesetzlichen Unfallversicherung sind:
- der Eigentümer der Waldfläche, bei Selbstbewirtschaftung,
- der Pächter einer Waldfläche,
- der Besitz- und Eigentumszusammenschluss forstwirtschaftlicher Einzelunternehmen.
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt die privatrechtliche Ansprüche Dritter bei Personen- oder Sachschäden ab. Sie stellt eine besondere Form der Betriebshaftpflichtversicherung dar. Sie deckt das Umweltschadenrisiko das von umweltgefähdenden Anlagen/Maschinen ausgeht. Planung und Lieferung dieser Analgen und deren Teile sind ebenso versicherbar.
- Umweltschäden sorgen für extreme finanzielle Risiken, die Schadenersatzansprüche bei Boden-, Wasserverunreinigungen oder gar Vergiftungen und gesundheitlich geschädigten Menschen wie auch der Pflanzen- und Tierwelt nach sich ziehen. Oftmals gefährdet ein solcher Schadenfall die Existenz des Schädigers.
- ⚠️ Diese Risiken sind in der Waldhaftpflicht- und auch Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert.
- Umweltschadenversicherung
- Die Umweltschadenversicherung (USV) ist eine Versicherung gegen Schäden an der Umwelt. Nach dem Umweltschadengesetz vom 14-11-2007 haften Verursacher von Umweltschäden auch für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Es besteht die Verpflichtung zur Sanierung. Bei der Suche nach dem Verursacher von Umweltschäden kann es zur sogenannten Durchgriffshaftung kommen. Die Verantwortlichen können persönlich für die Sanierung von Umweltschäden haftbar gemacht werden.
- Ein Umweltschaden ist die Schädigung von natürlichen Lebensräumen, von geschützten Arten, von Gewässern und des Bodens. Im Rahmen der Umweltschadenversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden an geschützten natürlichen Lebensräumen und an besonders geschützten Tierarten, Pflanzenarten sowie Naturschutzgebiete und den Vogelschutzgebieten.
- ⚠️ Die Haftungsrisiken sind sehr hoch, eine Vielzahl von Risiken sind nicht kalkulierbar.
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- Leistungsübersicht der verschiedenen Versicherungs-, Vertragsarten
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ist versichert
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ist nicht versichert
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Versicherungsart |
Haftpflicht |
Brand |
Sturm |
Umweltschaden |
Umwelthaftpflicht
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versicherte Risiken
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Haftpflichtansprüche |
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Ersatzansprüche |
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Brand |
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Sturm |
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versicherte Sachen / Kosten
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Personenschäden |
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Sachschäden |
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Vermögensschäden |
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stehender Waldbestand |
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geschlagenes Holz |
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Abräumkosten |
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Feuerlöschkosten |
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Kulturkosten |
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Weihnachtsbaumkultur |
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Beitragsgrundlage
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vereinbarte Versicherungssumme |
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forstliche Betriebsfläche |
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Größe der zu versichernden Waldfläche |
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Risikolage |
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Baumarten und Altersklassenaufbau |
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Holzvorrat |
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- Was kostet eine Waldversicherung - Beitragsbeispiele - Jahresbeiträge
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für bis zu 5 ha Wald = Kosten 120,00 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 9 ha Wald Kosten 190,00 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für bis zu 10 ha Wald = Kosten 205,00 Euro
- Waldbrandversicherung Kosten für 1103 ha = 422,38 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 15 ha Eichenwald = 517,00 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 1230 ha Wald = 11.971,00 Euro
- Waldsturmversicherung für 5 ha = 61,30 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 6 ha Fichtenwald = 89,70 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 1,5 ha Wald = 120,00 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 6,3 ha Wald = 165,00 Euro
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 6 ha Wald = 119,00 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 9,3 ha Wald = 205,00 Euro
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 30 ha Wald = 119,00 Euro
- Waldbrandversicherung für 7,2 ha = 49,88 Euro
- Waldsturmversicherung für 4,3 ha = 87,25 Euro
- Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 59 ha Wald = 753,68 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht für 1 ha Wald = 47,60 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht- und Waldbrandversicherung für 26 ha Wald = 181,55 Euro
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 26 ha Wald = 124,95 Euro
- Waldbrandversicherung für 26 ha Wald= 56,60 Euro
- Waldbesitzerhaftpflichtversicherung für 3000 qm Wald = 45,60 Euro
- Waldbrandversicherung für 15,2 ha = 152,82 Euro
- Waldsturmversicherung für 15,2 ha = 312,56 Euro
- Waldbrandversicherung für 1182 ha Wald = 1003,52 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht für 7500 qm Wald = 45,60 Euro
- Waldbesitzerhaftpflicht, Waldbrand- und Waldsturmversicherung für 38 ha Wald = 324,87 Euro
- Waldversicherung Anbieter/Versicherer
- Die namenhaften Anbieter für die unterschiedlichen Risiken sind: Waldversicherung AXA, Waldversicherung Gothaer, NV Waldversicherungen, HKD Waldversicherung, R+V Waldversicherung, Gothaer Waldversicherung, AXA Waldversicherung. Spezielle unterschiedliche Rahmenvereinbarungen und die Prämienunterschiede sind beachtlich.
- ⚠️ Nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet alle Versicherungsarten an.
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Siehe auch:
Versicherungsvergleich.de/Waldversicherung
www.Waldversicherungen.de
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Über uns
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Wir sind Versicherungsmakler und dies seit 1985 und inhabergeführt. Sie haben mit uns den Zugriff auf nahezu den gesamten Markt. Sie erhalten nur preis-leistungsoptimierte Angebote und dies zu selbstverständlich auch rabattierten Spitzenprämien. Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit und Vertragsbetreuung interessiert. Wir betreuen Sie während der gesamten Vertragsdauer und sind im Schadenfall behilflich. Wir passen wenn nötig Ihren Versicherungsschutz an und übernehmen auch die notwendige Umdeckung zu einem besser aufgestellten Versicherer. Wir kooperieren mit ca. 100 Anbietern. Wir haften bis zu einer Million Euro bei Fehlauskünften.
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