Waldversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Juni 2021, 06:59 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
- Zu der Waldversicherung zählt die:
- Waldhaftpflichtversicherung - Waldeigentümerversicherung,
- Waldbrandversicherung - Waldfeuerversicherung,
- Waldsturmversicherung,
- die gesetzliche landwirtschaftliche Unfallversicherung als Pflichtversicherung.
⚠️ und ggf. als Ergänzung:
- die Umwelthaftpflichtversicherung,
- und die Umweltschadenversicherung.
- Die Waldhaftpflicht und Waldbesitzerhaftpflichtversicherung
Der Waldbesitzer trägt die volle Verantwortung, wenn bei Forstarbeiten ein Schaden verursacht wird und Schadensersatzansprüche gestellt werden. Beispiel: Der Waldbesitzer verletzt die Verkehrssicherungspflichten. Der Waldbesitzer verursacht einen Schaden durch den Einsatz von nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen oder anderer Geräte. Der Haftpflichtversicherer prüft die Schadenersatzforderung, wehrt diese ggf. ab und leistet bei berechtigten Forderungen.
- Häufig gestellte Fragen zur Waldhaftpflichtversicherung
- Besteht für den Waldeigentümer die gesetzliche Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ?
- Welche Pflichten hat ein Waldeigentümer ?
- Welche Verkehrssicherheitspflichten hat der Waldbesitzer zu beachten ?
- Was kostet eine Waldhaftpflichtversicherung ?
- Welche Schäden übernimmt die Versicherung ?
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In 95% der Fälle entsteht ein Waldbrand nicht durch eine naturbedingte Ursache. Oftmals ist Unachtsamkeit für einen Waldbrand die Ursache. Wie z.B. ein Lagerfeuer, eine weggeworfene Zigarette. Die Waldbrandversicherung bietet dem Waldbesitzer einen finanziellen Ausgleich im Schadensfall. Schäden an Holzbeständen sind nicht versichert, wenn sie die durch Verschwelung zu Holzkohle (Meilerstätten) entstehen. Ebenso sind Schäden an Stümpfen (Stöcken) und an Bodendecke und Schäden durch Kriegsereignisse ausgeschlossen.
Durch einen schweren Sturm kann ein Waldbestand teilweise beschädigt werden, sogar komplett zerstört werden. Die Folgen daraus sind, dass noch unreifes Holz vorzeitig genutzt werden muss. Zusätzlich ist die Wiederaufforstung zwingend erforderlich. Die Waldsturmversicherung deckt die entstehenden Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
Ausnahmslos alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sind gem. § 5 SGB VII versicherungs- und beitragspflichtig in der BG.
Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Unternehmen bis 0,25 ha landw. Nutzfläche oder Forstfläche (Klein- und Kleinstlandwirte) sich auf Antrag befreien zu lassen. Siehe Urteil: Az. L 10 U 2233/2014. Bewirtschafter einer Waldfläche laut der gesetzlichen Unfallversicherung sind: - der Eigentümer der Waldfläche, bei Selbstbewirtschaftung,
Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt die privatrechtliche Ansprüche Dritter bei Personen- oder Sachschäden ab. Sie stellt eine besondere Form der Betriebshaftpflichtversicherung dar. Sie deckt das Umweltschadenrisiko das von umweltgefähdenden Anlagen/Maschinen ausgeht. Planung und Lieferung dieser Analgen und deren Teile sind ebenso versicherbar. Umweltschäden sorgen für extreme finanzielle Risiken, die Schadenersatzansprüche bei Boden-, Wasserverunreinigungen oder gar Vergiftungen und gesundheitlich geschädigten Menschen wie auch der Pflanzen- und Tierwelt nach sich ziehen. Oftmals gefährdet ein solcher Schadenfall die Existenz der Firma. ⚠️ Die genannten Risiken sind in der Standard - Waldhaftpflichtversicherung und auch Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert.
Die Umweltschadenversicherung (USV) ist eine Versicherung gegen Schäden an der Umwelt. Nach dem Umweltschadengesetz vom 14-11-2007 haften Verursacher von Umweltschäden auch für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Es besteht die Verpflichtung zur Sanierung. ⚠️ Die Haftungsrisiken sehr hoch, eine Vielzahl von Risiken sind nicht kalkulierbar. Wichtiger Hinweis: Bei der Suche nach dem Verursacher von Umweltschäden kann es zur sogenannten Durchgriffshaftung kommen. Die Verantwortlichen können persönlich für die Sanierung von Umweltschäden haftbar gemacht werden. Ein Umweltschaden ist die Schädigung von natürlichen Lebensräumen, von geschützten Arten, von Gewässern und des Bodens. Im Rahmen der Umweltschadenversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden an geschützten natürlichen Lebensräumen und an besonders geschützten Tierarten, Pflanzenarten sowie Naturschutzgebiete und den Vogelschutzgebieten.
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