Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet diese Möglichkeiten der Deckung'''<br />
* '''Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet diese Möglichkeiten der Deckung'''<br />


- Verkehrsrechtsschutz für ein/mehrere Fahrzeuge, hierzu muss das/die Kennzeichen angegeben werden. § 21 Abs. 3 ARB V<br />
- Verkehrsrechtsschutz für '''ein/mehrere Fahrzeuge''', hierzu muss das/die Kennzeichen angegeben werden. § 21 Abs. 3 ARB V<br />
- Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie § 21 Abs. 3 ARB V<br />
- Verkehrsrechtsschutz für '''alle Fahrzeuge der Familie''' § 21 Abs. 3 ARB V<br />
- Verkehrsrechtsschutz als Fahrerrechtsschutz für die Fahrer von Fremdfahrzeugen  § 22 ARB<br />
- Verkehrsrechtsschutz als Fahrerrechtsschutz für die '''Fahrer von Fremdfahrzeugen''' § 22 ARB<br />
   
   



Version vom 18. April 2021, 11:05 Uhr

  • Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet diese Möglichkeiten der Deckung

- Verkehrsrechtsschutz für ein/mehrere Fahrzeuge, hierzu muss das/die Kennzeichen angegeben werden. § 21 Abs. 3 ARB V
- Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie § 21 Abs. 3 ARB V
- Verkehrsrechtsschutz als Fahrerrechtsschutz für die Fahrer von Fremdfahrzeugen § 22 ARB





- Schadenersatz Rechtsschutz


- Strafrecht


Einige Versicherer bieten aber zusätzlich den sogenannten Spezial-Straf-Rechtsschutz an. Hier tritt die Versicherung zunächst immer ein, fordert aber alle angefallenen Kosten zurück, falls das Gericht feststellt, dass der Versicherte vorsätzlich gehandelt hat. Quelle: Finanztip-Recherche


- Steuerrecht


- Vertrags- u. Sachenrecht


- Verwaltungsrecht


- Ordnungswidrigkeiten


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