Sportunfähigkeitsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.''' | Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.''' | ||
'''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart. | * '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart. | ||
'''Versicherbar sind'''<br /> | * '''Versicherbar sind'''<br /> | ||
- die andauernde 100% ige Sportunfähigkeit<br /> | - die andauernde 100% ige Sportunfähigkeit<br /> |
Version vom 24. März 2021, 08:36 Uhr
Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies gilt für alle Sportarten.
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.
- Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch Krankheit oder Unfall zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.
- Versicherbar sind
- die andauernde 100% ige Sportunfähigkeit
- eine Unfalltodesfallleistung
Diese Leistung erfolgt als Einmalzahlung, wenn die dauernde und vollständige Sportunfähigkeit zweifelsfrei festgestellt wurde.