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Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen<br />
Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen<br />


Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. Geregelt in § 240 SGBV.
'''Versicherungspflichtige:''' Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten.
Zu diesen Einnahmen, die der Beitragspflicht unterworfen sind zählen:
Zu diesen Einnahmen, die der Beitragspflicht unterworfen sind zählen:
Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung,
Rentenzahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung,
Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen,
Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird,
Vorruhestandsgeld .


Siehe auch: [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter] (26 Seiten)
Siehe auch: [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter] (26 Seiten)
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