Krankenversicherung private, Schutzimpfungen / Reiseimpfungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Dezember 2016, 19:58 Uhr
Krankenversicherung private, Schutzimpfungen / Reiseimpfungen
Private Krankenversicherungen erstatten i.d.R. Impfkosten nach Empfehlung des Robert-Koch-Institut. Die Leistungshöhe richtet sich nach der vertraglichen Gestaltung.
Empfohlene Schutzimpfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
• Diphtherie,
• Keuchhusten,
• Tetanus (Wundstarrkrampf),
• Hämophilus influenzae Typ b (Erreger von eitrigen Hirnhautentzündungen und Kehldeckelentzündungen –Epiglottitis),
• Humanes Papillomavirus (HPV, nur Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren zur Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs),
• Hepatitis B (Leberentzündung),
• Kinderlähmung (Polio),
• Masern,
• Meningokokken,
• Mumps,
• Pneumokokken (Lungenentzündung),
• Röteln,
•Windpocken (Varizellen).
Reiseimpfungen
Je nach Wahl des Versicherers und des Tarifs wird oder wird nicht erstattet. Die erstattungsfähigen Impfarten und die Leistungshöhe erfragen Sie bitte beim Versicherer oder Ihrem Betreuer.
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