Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Risiko einer Reitbeteiligung fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko.
Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als '''Mithaltereigenschaft''' eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen '''keine Leistungspflicht des Versicherers.'''

Version vom 9. Februar 2021, 06:09 Uhr


Das Risiko einer Reitbeteiligung fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko. Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als Mithaltereigenschaft eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen keine Leistungspflicht des Versicherers.