Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.


⚠️  ''' Es ist zwischen Pferdehalter und Pferdehüter zu unterscheiden ,''' letztere  benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
⚠️  ''' Es ist zwischen Pferdehalter und Pferdehüter zu unterscheiden,''' letztere  benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.




👁 Siehe auch: [[Pferdehüterhaftpflichtversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Pferdehüterhaftpflichtversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[XXX]]  <br />
👁 Siehe auch: [[XXX]]  <br />

Version vom 7. Februar 2021, 11:19 Uhr


In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.

⚠️ Es ist zwischen Pferdehalter und Pferdehüter zu unterscheiden, letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.


👁 Siehe auch: Pferdehüterhaftpflichtversicherung
👁 Siehe auch: XXX