Privatrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Arbeitsrechtsschutzversicherung (oder ''auch Berufsrechtsschutzversicherung''') kann der '''Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes''' abschließen.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung (oder '''auch Berufsrechtsschutzversicherun'''g) kann der '''Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes''' abschließen.
Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.
Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.



Version vom 18. Januar 2021, 11:58 Uhr


Die Arbeitsrechtsschutzversicherung (oder auch Berufsrechtsschutzversicherung) kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen. Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung wird i.d.R. nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.

  • Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:

- Abmahnungen,
- Kündigungen,
- Abfindungen,
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
- Überstundenvegütungen,
- Streit um das Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere,
- Jugendschutz, Mutterschutz.

  • Leistungen und Kostenübernahme für:

- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
- Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten,
- Zeugengelder,
- Gutachterkosten
- Schlichtungsverfahren,skosten
- Kosten der Gegenseite.

  • Wartezeiten

Die Wartezeit beträgt drei Monate, danach können Leistungen beansprucht werden.



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