Aufsichtspflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Aufsichtspflicht haben | Eine Aufsichtspflicht haben: '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend) '''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich. | ||
Siehe § 832 BGB.. | |||
Version vom 11. Januar 2021, 07:46 Uhr
Eine Aufsichtspflicht haben: Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend) . Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich. Siehe § 832 BGB..
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