Anonym

Privathaftpflichtversicherung, Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


Tarifbeschäftigte und Beamte sind, – im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern – über ihren Dienstherrn/Arbeitgeber gegen das Risiko im beruflichen Bereich nicht  abgesichert.  
Tarifbeschäftigte und Beamte sind, – im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern – über ihren Dienstherrn/Arbeitgeber gegen das Risiko '''im beruflichen Bereich nicht  abgesichert.'''
 


Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches § 839, haften Angestellte des öffentlichen Dienstes wie auch Personen die verbeamtet sind für alle Sach-, Personen und  Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen.<br />


Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.
Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.
45.029

Bearbeitungen