Hausratversicherung, Gewächshaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Eigentümer eines Gewächshauses sollte dennoch das Vorhandensein von vornhinein der Hausratversicherung anzeigen.
Der Eigentümer eines Gewächshauses sollte dennoch das Vorhandensein von vornhinein der Hausratversicherung anzeigen.
Ist in der Hausratversicherung Glasbruch mit versichert und es kommt zu einem Hagelschaden könnte auf dem Kulanzweg ggf. eine Einigung  erzielt werden.
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Version vom 27. Mai 2019, 05:47 Uhr

Die Hausratsversicherung kommt i.d.R. für einen Schaden am Gewächshaus nicht auf. Der Eigentümer eines Gewächshauses sollte dennoch das Vorhandensein von vornhinein der Hausratversicherung anzeigen. Ist in der Hausratversicherung Glasbruch mit versichert und es kommt zu einem Hagelschaden könnte auf dem Kulanzweg ggf. eine Einigung erzielt werden.



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