Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.  
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.  


'''Wartezeit für Renten wegen Alters'''<br />
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Version vom 2. Juni 2018, 05:36 Uhr

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.


Wartezeit für Renten wegen Alters

Rentenart erforderliche Wartezeit Hinweis
Regelaltersrente allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Alterssrente für besonders langjährig Versicherte allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für langjährig Versicherte allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für schwerbeschädigte Menschen allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für Frauen allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigteBergleute allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI

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