Vertragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen

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§ 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. '''Innerhalb von 14 Tagen''' kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.   
§ 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html regelt den Vertragswiderruf. '''Innerhalb von 14 Tagen''' kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.   
Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf '''hat in schriftlicher Form zu erfolgen'''. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf '''hat in schriftlicher Form zu erfolgen'''. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.



Version vom 18. März 2018, 06:59 Uhr

§ 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.



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