Anonym

Versicherungsmaklervollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 13: Zeile 13:
Erfolgt ein Maklerwechsel, so richtet sich der Vergütungsanspruch nach den Richtlinien des GDV, die 1988 aufgestellt wurden.
Erfolgt ein Maklerwechsel, so richtet sich der Vergütungsanspruch nach den Richtlinien des GDV, die 1988 aufgestellt wurden.


I'''nhalt der Regelung:'''
 
'''Inhalt der Regelung:'''


Die Regelung ist nur für die Schadenversicherung und Sachversicherung gültig und unterscheidet nach ein- und mehrjährigen Verträgen.
Die Regelung ist nur für die Schadenversicherung und Sachversicherung gültig und unterscheidet nach ein- und mehrjährigen Verträgen.
45.033

Bearbeitungen