Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks oder anderer Anlagen  mit wassergefährdenden Stoffen, entstehen ab. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird auch Öltankversicherung genannt.
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch Öltankversicherung genannt,  sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks oder anderer Anlagen  mit wassergefährdenden Stoffen, entstehen ab





Version vom 25. Dezember 2017, 15:01 Uhr

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch Öltankversicherung genannt, sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks oder anderer Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, entstehen ab


  • Versicherter Personenkreis

In der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der Inhaber des versicherten Öltanks, als natürliche und/oder juristische Person versichert. Sowie alle Personen, die in dessen Auftrag im Rahmen eines Vertrages Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Reinigung, Verwaltung oder Betreuung.


  • Versicherte Schäden

Unter den Versicherungsschutz der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.


  • Versicherte Kosten

- ausbaggern, abtransportieren und entsorgen des verseuchten Erdreichs
- Reparaturkosten
- Renovierungskosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertverlust
- Krankenhauskosten
- Kosten für Heilbehandlungen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Nutzungsausfall
- Gewinnausfall oder Gewinnminderung



Schlagwort: Heizöltankversicherung, Öltank versichern,

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