Tierhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
- Prüfung der Schadensersatzverpflichtung<br /> | - Prüfung der Schadensersatzverpflichtung<br /> | ||
- Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen<br /> | - Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen<br /> | ||
- finanzielle Entschädigung der berechtigten Schadensersatzforderungen<br /> | |||
Schlagwort: | Schlagwort: | ||
<center>{{bimpimV02}} | <center>{{bimpimV02}} |
Version vom 12. Dezember 2017, 07:29 Uhr
- Gesetzliche Grundlage der Tierhaftpflichtversicherung
Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz in unbegrenzter Höhe gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind. Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
- Versichert werden
- Hunde,
- Pferde,
- Esel,
- Alpaka
- und weitere
die zu privaten Zwecken genutzt werden. Erfolgt die Tierhaltung aus kommerziellen Zwecken ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.
- Versicherte Leistungen im Versicherungsfall
- Prüfung der Schadensersatzverpflichtung
- Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen
- finanzielle Entschädigung der berechtigten Schadensersatzforderungen
Schlagwort:
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot