Tierhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. | * '''Gesetzliche Grundlage der Tierhaftpflichtversicherung'''<br /> | ||
Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz '''in unbegrenzter Höhe''' gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind.<br /> | |||
Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei '''Personenschäden und Sachschäden''' im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. | |||
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- und weitere<br /> | - und weitere<br /> | ||
die zu privaten Zwecken genutzt werden. | die zu privaten Zwecken genutzt werden.<br /> | ||
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- Prüfung der Schadensersatzverpflichtung<br /> | - Prüfung der Schadensersatzverpflichtung<br /> | ||
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- Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen<br /> | - Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen<br /> | ||
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Version vom 12. Dezember 2017, 07:23 Uhr
- Gesetzliche Grundlage der Tierhaftpflichtversicherung
Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz in unbegrenzter Höhe gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind.
Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
- Versichert werden
- Hunde,
- Pferde,
- Esel,
- Alpaka
- und weitere
die zu privaten Zwecken genutzt werden.
- Versicherte Leistungen im Versicherungsfall
- Prüfung der Schadensersatzverpflichtung
- finanzielle Wiedergutmachung der berechtigten Schadensersatzforderungen
- Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen
Schlagwort:
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