Leasing: Unterschied zwischen den Versionen

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Fast zwei Drittel des Leasingvolumens in Deutschland entfallen auf Straßenfahrzeuge
Leasing (mieten, pachten) ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder atypischer Mietvertrag.  
Leasing [ˈliːsɪŋ] (von englisch to lease ‚mieten‘, ‚pachten‘) ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Der Begriff hat in der öffentlichen Kommunikation jedoch überwiegend eine umfassendere Bedeutung als Finanzierungsalternative, bei der das Leasingobjekt vom Leasinggeber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Eine einheitliche Definition des Begriffs Leasing gibt es jedoch weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur.
Das Leasingobjekt beschafft der Leasinggeber. Der Leasingnehmer erhält das Objekt zur Nutzung. Der Leasingnehmer zahlt ein Leasingentgelt.<br />
 
Nahezu zwei Drittel der Leasingverträge werden für Kraftfahrzeuge geschlossen.<br />
 
 
 
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Version vom 26. November 2017, 18:59 Uhr

Leasing (mieten, pachten) ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder atypischer Mietvertrag. Das Leasingobjekt beschafft der Leasinggeber. Der Leasingnehmer erhält das Objekt zur Nutzung. Der Leasingnehmer zahlt ein Leasingentgelt.

Nahezu zwei Drittel der Leasingverträge werden für Kraftfahrzeuge geschlossen.


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